Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online Prozesse
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verwandte Lebenslagen
Organisationseinheiten
Gemeinde Böbingen an der RemsOrtRömerstraße 2 73560 Böbingen an der Rems
BürgerbüroOrtRömerstraße 2 73560 Böbingen an der Rems
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
https://bsp-boebingen.burgunde3-hirsch-woelfl.de/de/online-dienste/dienstleistungen